Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (11/2002)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM WebSphere Studio Enterprise Developer for Multiplatforms V5.0
Programmnummer: 5724-B67
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 1

Erläuterung der Vertragsbedingungen:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

WebSphere Studio Enterprise Developer V5.0.0 - Programmspezifische Bedingungen

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das "Programm" die Komponenten auf der WebSphere Studio Enterprise Developer CD-ROM (oder des elektronischen Downloads), die oben unter "Programmname" angegeben ist, mit Ausnahme der Komponenten von Drittherstellern, die auf der Basis separater Bedingungen bereitgestellt werden, die unter "KOMPONENTEN VON DRITTHERSTELLERN" angegeben sind. Diese Lizenzinformation enthält einen Verweis auf die Vertragsbedingungen der geltenden Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN: Ihre Nutzung der Programmkomponenten unterliegt den Vertragsbedingungen dieser Lizenzinformation und sämtlichen für das Programm geltenden Bedingungen, wobei letztere Vorrang haben. Davon ausgenommen sind die nachfolgenden Abschnitte "KOMPONENTEN VON DRITTHERSTELLERN" und "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN", die grundsätzlich Vorrang haben vor allen anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften.

Ihre Nutzung der beigepackten Komponenten unterliegt den Bedingungen der geltenden Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA), der vorliegenden Lizenzinformation und den zusätzlichen Bedingungen, die diesen Komponenten beigepackt sind, wie in den IPLA sowie der Lizenzinformation auf der jeweiligen CD-ROM (oder des elektronischen Downloads) angegeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Dokumenten haben die Bedingungen der geltenden Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete und der vorliegenden Lizenzinformation Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzinformationen auf den CD-ROMs (oder des elektronischen Downloads). Bitte beachten Sie die Geltung eventueller Sonderregeln in den Abschnitten mit den Überschriften "KOMPONENTEN VON DRITTHERSTELLERN", "QUELLCODE" und "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN", die im Falle eines Widerspruchs stets Vorrang haben vor den Bedingungen anderer Vereinbarungen zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften.

Der Berechtigungsnachweis für das Programm gilt nur für die folgenden Komponenten, die im Paket enthalten sind:

- VisualAge Generator Developer
- VisualAge COBOL
- VisualAge PL/I
- Versata Logic Studio

Zum Lieferumfang des Programms gehören noch weitere Komponenten. Um Unterstützung für diese Komponenten zu erhalten, müssen Sie jedoch einen separaten Berechtigungsnachweis erwerben.

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden die Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Modifikationen dieser Komponenten.

Für jeden Benutzer mit lokalem oder Fernzugriff auf das Programm oder auf einen beliebigen Teil des Programms ist eine separate Berechtigung erforderlich. Die komplette Gruppe der Komponenten und Features dieses Programms darf ausschließlich für die Entwicklung von Anwendungen genutzt werden, die dieses Programm verwenden.

Teile des Programms können unter dem Betriebssystem S/390 oder z/OS zur Benutzung mit Anwendungen installiert werden, die (i) mit dem Programm entwickelt wurden und die (ii) unter dem Betriebssystem S/390 oder z/OS ausgeführt werden.

WEBSPHERE APPLICATION SERVER-KOMPONENTEN: Die Testlaufzeitumgebung des Programms enthält eine "Embedded Copy" des Produkts IBM WebSphere Application Server (einschließlich der Merant DataDirect SequeLink-Komponenten, das "Embedded WAS-Produkt"). Das Programm beinhaltet außerdem eine "Bundled Copy" des Produkts IBM WebSphere Application Server für mehrere Betriebssystemplattformen ("Bundled WAS- Produkt"). Das Embedded WAS-Produkt und das Bundled WAS-Produkt werden im Folgenden zusammen als "WAS-Komponenten" bezeichnet.

Für jeden Programmberechtigungsnachweis sind Sie berechtigt, eine Kopie des Embedded WAS-Produkts als Teil der Testlaufzeitumgebung des Programms zu installieren und zu nutzen, und Sie sind ferner berechtigt, eine Kopie des Bundled WAS-Produkts für eine einzelne Betriebssystemplattform auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen. Die Nutzung der WAS-Komponenten ist beschränkt auf die Bewertung, die Demonstration, die Entwicklung oder das Testen von Anwendungsprogrammen in Verbindung mit der lizenzgerechten Nutzung des Programms, wie oben angegeben. Mit Ausnahme der Änderungen in diesem Absatz unterliegt Ihre Nutzung der WAS- Komponenten den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, der "README.TXT"- Datei und der "LICENSE.TXT"-Dateien, die dem Bundled WAS-Produkt beigepackt sind und zum Lieferumfang des Programms gehören.

Folgendes ist nicht zulässig: (i) Die Nutzung der WAS- Komponenten oder Teile dieser Komponenten zu einem anderen Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Nutzung in einem Arbeitsumfeld innerhalb oder zusammen mit Ihren Anwendungsprogrammen oder (ii) die Weitergabe der WAS-Komponenten innerhalb oder zusammen mit Ihren Anwendungsprogrammen. Wenn Sie die WAS-Komponenten oder Teile der Komponenten zu anderen als den oben genannten Zwecken nutzen wollen, z. B. für den produktiven Einsatz in einem Arbeitsumfeld in Verbindung mit Ihren Anwendungsprogrammen, wenden Sie sich bitte an IBM, um Einzelheiten über Gebühren und Lizenzbedingungen zu erfahren.

WEBSPHERE APPLICATION SERVER ENTERPRISE FOR DEVELOPERS: Die Testlaufzeitumgebung des Programms enthält eine Embedded Copy eines Teils von WebSphere Application Server Enterprise for Developers (Embedded WAS E). Das Programm beinhaltet außerdem eine "Bundled Copy" eines Teils von WebSphere Application Server Enterprise for Developers (Bundled WAS E). Für jeden Programmberechtigungsnachweis dürfen Sie eine Kopie von Embedded WAS E als Teil der Testlaufzeitumgebung des Programms installieren und nutzen; Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie von Bundled WAS E auf einer Einzelmaschine zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler zu installieren und zu nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Das Bundled WAS E muss nicht auf derselben Maschine installiert werden wie das Programm. WebSphere Application Server Enterprise for Developers darf nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden.

KOMPONENTEN VON EMBEDDED WEBSPHERE APPLICATION SERVER ENTERPRISE FOR DEVELOPER: Die zu Embedded WAS E gehörige Komponente ist WebSphere Application Server Enterprise.

KOMPONENTEN VON BUNDLED WEBSPHERE APPLICATION SERVER ENTERPRISE FOR DEVELOPERS: Die zu Bundled WAS E gehörigen Komponenten sind:

- Application Server Clients
- Deployment Manager
- Edge Components
- IBM Directory Server
- WebSphere MQ
- MQ Event Broker

Für jeden Programmberechtigungsnachweis dürfen Sie eine Kopie der oben aufgeführten WAS E-Komponenten auf einer Einzelmaschine zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Diese Komponenten dürfen nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden. Die Bundled WAS E-Komponenten müssen nicht auf derselben Maschine installiert werden wie das Programm.

DB2 UDB-KOMPONENTEN: Zum Programm gehören Teile der DB2 Universal Database. Sie dürfen eine einzelne Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit der lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet oder generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Diese Lizenz berechtigt z. B. nicht, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen diese Komponenten nur zusammen mit dem Programm und nur auf derselben Maschine installieren und nutzen.

WEBSPHERE MQ-KOMPONENTEN: Auf den IBM WebSphere MQ und IBM WebSphere Event Broker CD-ROMs (oder in den elektronischen Downloads) befindet sich WebSphere MQ- und WebSphere Event Broker-Software ("WebSphere MQ-Komponenten"). Sie sind berechtigt, diese WebSphere MQ- Komponenten auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor zu installieren und zu nutzen (oder einer Maschine mit mehreren Prozessoren, wenn Sie einen Berechtigungsnachweis für WebSphere Application Server Enterprise für jeden Prozessor einer solchen Maschine erwerben).

Die WebSphere MQ-Komponenten dürfen nur verwendet werden, um Kommunikationsmöglichkeiten (i) zwischen WebSphere Application Server Enterprise-Anwendungen bereitzustellen; (ii) zwischen WebSphere Application Server Enterprise-Anwendungen und für WebSphere MQ geeigneten Standalone-Anwendungen bereitzustellen und (iii) als Nachrichtenbroker bereitzustellen. Sie dürfen die WebSphere MQ-Komponenten nur für die direkte Unterstützung von WebSphere Application Server Enterprise-Anwendungen einsetzen.

Sie sind berechtigt, diese Kopie der WebSphere MQ- Komponenten mit eingeschränktem Nutzungsrecht unter Berücksichtigung der obigen Einschränkungen auf derselben Maschine zu installieren und zu nutzen, auf der WebSphere Application Server Enterprise installiert ist. Um die WebSphere MQ-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert oder auf separaten Maschinen nutzen zu dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für ein WebSphere MQ Database-Softwareprodukt erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt. Für die Ausführung von Clientanwendungen müssen keine zusätzlichen Lizenzen erworben werden.

IBM CICS TRANSACTION GATEWAY VERSION 5: Das Programm beinhaltet eine Kopie von IBM CICS Transaction Gateway Version 5 ("CICS TG V5"), die für Entwicklungs- und Testzwecke auf der Microsoft-Workstation eines einzelnen Anwendungsentwicklers eingesetzt werden darf. Sie sind berechtigt, höchstens eine Kopie von CICS TG V5 und nur in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm zur Entwicklung von Anwendungen, die mit CICS kommunizieren müssen, auf derselben Maschine wie das Programm zu installieren und zu nutzen.

J2EE CONNECTOR FÜR CICS: Das Programm beinhaltet eine Kopie des J2EE Connector CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie dürfen den Connector nur für Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii) darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum Lieferumfang des Programms gehört, genutzt werden; und (iii) darf nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden.

J2EE CONNECTOR FÜR IMS: Sie dürfen den Connector nur für Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der IMS Connector darf auf derselben Maschine wie das Programm und zusätzlich auf einer weiteren Maschine installiert werden. Der IMS Connector darf nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden.

J2EE CONNECTOR FÜR HOD: Sie dürfen den Connector nur für Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der HOD Connector muss nicht auf derselben Maschine installiert werden wie das Programm. Der HOD Connector darf nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden. Um den HOD Connector für andere Zwecke als oben erläutert nutzen zu dürfen, müssen Sie eine separate Lizenz für ein Host Access Client-Paket erwerben, das zu einer solchen Nutzung berechtigt.

CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Die WAS-Komponenten umfassen auch Cloudscape-Komponenten. Die Nutzung der Cloudscape-Komponenten ist beschränkt auf die Bewertung, die Demonstration, die Entwicklung oder das Testen von Anwendungsprogrammen, die die WAS-Komponenten benutzen. Eine produktive Nutzung in einem Arbeitsumfeld ist ausgeschlossen. Sie dürfen die Cloudscape-Komponenten zu keinem anderen Zweck einsetzen.

DB2 UNIVERSAL DATABASE UDB-Komponenten: Zum Programm gehören Teile von DB2 Universal Database ("DB2 UDB-Komponenten"). Sie dürfen eine einzige Kopie dieser DB2 UDB-Komponenten nur im Rahmen der lizenzgerechten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet oder generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Diese Lizenz berechtigt z. B. nicht, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen die DB2 UDB-Komponenten nur zusammen mit dem Programm und nur auf derselben Maschine installieren und nutzen.

Ausgeschlossene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM" bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM übernimmt keine Haftung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. All third party components, including third party components included or embedded in program and those components referenced in any LICENSE.TXT file included with the Program
2. All source code included with the Program
3. The Redistributable Components

Code von Drittherstellern

Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das Programm enthalten eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die Ihnen möglicherweise unter anderen Bedingungen als gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die es erforderlich machen, dass IBM Sie auf bestimmte Sachverhalte hinweist und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilt. Jede dieser Komponenten von Drittherstellern wird von IBM entweder in einer Readme-Datei (oder in einer aktualisierten Readme- Datei, die dem Fixpack oder Update beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert, auf die in diesen Readme- Dateien verwiesen wird (einschließlich der zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und anderer zugehöriger Informationen), oder die Komponente von Drittherstellern verfügt über eine eigene Lizenzvereinbarung (die z. B. bei der Installation oder dem Starten einer solchen Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in einer Datei mit dem Titel "README", "COPYING", "LICENSE" oder einem ähnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit dem Programm gelieferten Dokumentation gehört). Die Nutzung jeder einzelnen Komponente von Drittherstellern, die über eine eigene Lizenzvereinbarung verfügt oder für die IBM eine Lizenzvereinbarung in eine der obigen Readme-Dateien integriert hat (oder in eine Datei oder in Dateien, auf die in den Readme-Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers. Wenn Sie solche Komponenten von Drittherstellern nach der Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklären Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.

Das Programm enthält die folgenden Komponenten von Drittherstellern:
1. XML4J 4.0.3, XML4C and XML4B2B
2. ANT 1.4.1
3. JUnit 3.7
4. Lucene 1.2 Release Candidate 4
5. Tomcat 4.0.1
6. GTK+ Binding
7. The Java Ssh Applet
8. wsdl4j, uddi4j
9. Miscellaneous Apache software

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms und seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, hat IBM (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM erfüllt beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
WebSphere Application Server


D/N: L-SMAS-5HLRMX
P/N: L-SMAS-5HLRMX